Steuerabzug

Haben Sie Anspruch auf Steuerabzüge? Kein Problem, wir können Ihren Fall begleiten und Ihnen dabei helfen, alle Verfahren unabhängig durchzuführen, um Ihnen Zeit und Geld zu sparen

50 % Steuerabzug über 10 Jahre
Kaufen Sie Artikel mit 22 % Mehrwertsteuer

Schließen Sie die Bestellung mit der Zahlungsart „Banküberweisung“ ab. Sobald die Bestellung generiert wurde, wird automatisch eine E-Mail mit der Bestellnummer gesendet. Die Bestellnummer wird im Feld „Grund der Überweisung“ verwendet

Gewöhnliche und außerordentliche Wartung
Kaufen Sie Artikel mit 22 % Mehrwertsteuer

Wenn Sie per Banküberweisung bezahlen, denken Sie daran, als Verwendungszweck die per E-Mail erhaltene Bestellbestätigungsnummer anzugeben. Wir kümmern uns darum, Ihnen die Rechnung mit der darin enthaltenen Bestellnummer zuzusenden

Mehrwertsteuer zum ermäßigten Satz

Was müssen Sie tun, um vom ermäßigten Tarif zu profitieren?

1. Einkäufe mit Mehrwertsteuer von 4/10 %

Wählen Sie als Zahlungsart „Banküberweisung“. Sobald die Bestellung bestätigt wurde, erhalten Sie eine E-Mail zur Überweisung

2. Senden Sie uns die erforderlichen Unterlagen

Senden Sie die Dokumente, indem Sie auf die Bestellbestätigungs-E-Mail antworten oder per WhatsApp unter +39 0331490301 unter Angabe der Bestellnummer

3. Nehmen Sie die Zahlung vor

Sie erhalten die aktualisierte Bestellung mit 4 % oder 10 % Mehrwertsteuer. Machen Sie die Banküberweisung oder den Steuerabzug im Falle von 10 % Mehrwertsteuer (geben Sie als Grund die Bestellnummer ein, die wir in der Bestellbestätigung angegeben haben).

Erfahren Sie, von welchem Tarif Sie profitieren können

Für Behinderte wird die Mehrwertsteuer um 4 % reduziert

Welche Unterlagen sind erforderlich? Kopie des gültigen Personalausweises und der Steuernummer, ASL-Behindertenbescheinigung, Selbstbescheinigung über die Mehrwertsteuer von 4 % für Menschen mit Behinderung.

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Beim Ersthausbau wird die Mehrwertsteuer um 4 % gesenkt.

Welche Unterlagen sind erforderlich? Kopie des gültigen Personalausweises und der Steuernummer, Kopie der von der Gemeinde ausgestellten Baugenehmigung (d. h. DIA oder SCIA an die Gemeinde geschickt), Selbstauskunft über die Mehrwertsteuer von 4 % für den Bau eines ersten Eigenheims.

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Mehrwertsteuer um 10 % reduziert und Sanierung, Restaurierung und konservierende Sanierung.

Welche Unterlagen sind erforderlich? Kopie des gültigen Personalausweises und der Steuernummer, Kopie des CILA oder SCIA oder der Baugenehmigung + technischer Bericht, Selbstauskunft über die Mehrwertsteuer von 10 %. Renovierung, Restaurierung und konservative Sanierung.

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Wie kann ich den Steuerabzug von 50 % nutzen?

Einfache Erklärung:

Um zu bezahlen und Anspruch auf den Steuerabzug zu haben, geben Sie einfach die Bestellnummer ein, die Sie bei der Überweisung per E-Mail erhalten haben.

Einfache Erklärung:
  • Verknüpfung zwischen Zahlung und Rechnung: Mithilfe der Bestellnummer wird Ihre Zahlung mit der Rechnung verknüpft, die Sie später erhalten.
  • Steuerabzug: Auf diese Weise können Sie den gesetzlich vorgesehenen Steuerabzug nutzen.
Was die Überweisung enthalten muss:
  • Begründung: Erläutern Sie kurz, wofür die Zahlung erfolgt (z. B. „Zahlung für Renovierungsarbeiten“).
  • Steuerkennzeichen: Ihr Steuerkennzeichen, um Sie korrekt zu identifizieren.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bzw. Steuerkennzeichen des Begünstigten: Die Steuerdaten des Zahlungsempfängers.
Bei Ausstellung der Rechnung:

Die Rechnungsstellung kann auch nach der Überweisung erfolgen, wichtig ist, dass ein Zusammenhang über die Bestellnummer besteht.

Wichtig:

Diese Erläuterung dient lediglich der Hilfestellung und ersetzt nicht eine umfassende Steuerberatung. Weitere Einzelheiten finden Sie im Rundschreiben Nr. 57 vom 24.02.1998 und Rundschreiben Nr. 42/E vom 5. August 2011.

Im Wesentlichen:

Folgen Sie den Anweisungen und geben Sie bei der Überweisung die Bestellnummer ein. Auf diese Weise können Sie den Steuerabzug problemlos nutzen

Gewöhnliche und außerordentliche Wartung

Handelt es sich um außerordentliche oder ordentliche Wartungsarbeiten oder Eingriffe im Rahmen des freien Bauwesens, können wir den ermäßigten Satz nicht auf Ihre Bestellung anwenden, da diese Art von Eingriff lediglich die Durchführung von Arbeiten an der Immobilie und nicht den Verkauf fertiger Produkte erleichtert.

Um von der 10 %igen Mehrwertsteuer zu profitieren, müssen die Waren direkt beim Wartungsdienstleister mit 22 % Mehrwertsteuer gekauft werden, der Ihnen dann 10 % Mehrwertsteuer auf die Arbeiten in Rechnung stellt.

Sie können jedoch bei Ihrer Steuererklärung steuerliche Abzüge in Anspruch nehmen, indem Sie die Zahlung per Banküberweisung vornehmen.